AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der
Lederwerk Handels und Fahrzeugveredelungs GmbH
Herrengasse 10
6712 Thüringen
Österreich
Betriebs-, Liefer-, Abhol- und Retourenadresse:
Ober Hub 11, Tor 4
6844 Altach
Österreich
Firmenbuchnummer: FN 649219i
Firmenbuchgericht: Landesgericht Feldkirch
UID-Nr.: ATU81924349
E-Mail: raphael@leder-werk.at
Telefon: +43 664 1943041
Stand: September 2026
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen zwischen der Lederwerk Handels und Fahrzeugveredelungs GmbH, nachfolgend „Lederwerk“, und ihren Kunden.
Sie gelten sowohl für Verbraucher (B2C) als auch für Unternehmer (B2B), sofern nachfolgend nicht ausdrücklich unterschiedliche Regelungen vorgesehen sind.
Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die das jeweilige Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Lederwerk ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
2. EINBEZIEHUNG UND ANERKENNUNG DIESER AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden vor Abschluss einer Bestellung oder eines sonstigen Vertrags in geeigneter Weise zugänglich gemacht.
Der Kunde erhält vor Vertragsabschluss die Möglichkeit, diese AGB einzusehen, zu lesen und zu speichern.
Mit Abgabe einer verbindlichen Bestellung, Annahme eines Angebots, Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung oder einem sonstigen verbindlichen Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden, sofern ihm diese AGB vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden und er auf deren Geltung hingewiesen wurde.
Bei Bestellungen über den Online-Shop wird die Zustimmung zu diesen AGB vor Abschluss der Bestellung eingeholt.
Der Kunde bestätigt im Rahmen des Bestell- bzw. Vertragsabschlusses, dass er die Möglichkeit hatte, sich mit diesen AGB auseinanderzusetzen und deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.
Ohne Zustimmung zu diesen AGB soll ein Vertragsabschluss über den Online-Shop grundsätzlich nicht möglich sein.
Ein nachträglicher Hinweis auf diese AGB, insbesondere ausschließlich auf einer Rechnung oder einem Lieferschein, ersetzt die erforderliche Einbeziehung vor Vertragsabschluss nicht.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
Die Darstellung von Waren und Leistungen im Online-Shop, in Katalogen, sozialen Medien oder sonstigen Verkaufsunterlagen stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Mit Absenden einer kostenpflichtigen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
– schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
– ausdrückliche Annahme eines Angebots,
– Versandbestätigung,
– Lieferung der Ware,
– Beginn der vereinbarten Leistung oder
– sonstige eindeutige Annahme durch Lederwerk.
Lederwerk ist berechtigt, Bestellungen insbesondere bei offensichtlichen Preis- oder Eingabefehlern, fehlender Lieferbarkeit, unvollständigen Kundendaten, technischen Problemen oder berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit abzulehnen.
Bereits erhaltene Zahlungen werden in einem solchen Fall entsprechend zurückerstattet.
4. ANGEBOTE UND KOSTENVORANSCHLÄGE
Angebote und Kostenvoranschläge von Lederwerk sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend.
Die im Angebot angegebene Gültigkeitsdauer ist zu beachten.
Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Kundenwünsche oder nachträgliche Änderungen können gesondert verrechnet werden.
Bei Sonderanfertigungen kann Lederwerk vor Produktionsbeginn eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung verlangen.
5. PRODUKTANGABEN UND ABBILDUNGEN
Produktbilder, Fotografien, Muster, Zeichnungen, CAD-Darstellungen und sonstige Abbildungen dienen der Beschreibung der jeweiligen Ware.
Technisch, material- oder produktionsbedingt geringfügige Abweichungen bleiben zulässig, soweit sie die vereinbarte Verwendung der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen und gesetzlich zulässig sind.
Bei Naturmaterialien, insbesondere Leder und Holz, können Unterschiede hinsichtlich Farbe, Narbung, Struktur, Porenbild und Oberfläche auftreten.
Materialtypische Eigenschaften und natürliche Unterschiede stellen für sich allein keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit gegeben ist.
Darstellungen auf Bildschirmen können aufgrund unterschiedlicher Geräte- und Bildschirmeinstellungen farblich vom tatsächlichen Produkt abweichen.
6. PREISE
Es gelten die jeweils im Online-Shop, im Angebot oder in sonstigen Verkaufsunterlagen ausdrücklich angegebenen Preise.
Die Preise können abhängig von der jeweiligen Kennzeichnung, dem Vertriebsbereich und der Kundengruppe als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer oder als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen sein.
Maßgeblich ist die beim jeweiligen Produkt, Angebot oder Bestellvorgang ausdrücklich angegebene Preisdarstellung.
Bei Angeboten und Verkäufen an Unternehmer können Preise insbesondere netto zuzüglich der jeweils gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Bei Verbrauchern werden die gesetzlich vorgeschriebenen Preisangaben und der tatsächlich zu zahlende Gesamtpreis einschließlich der anwendbaren Steuern und Abgaben vor Abschluss der kostenpflichtigen Bestellung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dargestellt.
Zusätzlich anfallende Versand-, Fracht-, Speditions-, Verpackungs-, Zoll- oder sonstige Nebenkosten werden, soweit gesetzlich erforderlich, vor Vertragsabschluss angegeben.
Preisänderungen bleiben bis zum wirksamen Vertragsabschluss vorbehalten.
Offensichtliche Preis-, Eingabe-, Darstellungs- oder Systemfehler begründen, soweit gesetzlich zulässig, keinen Anspruch auf Lieferung oder Leistung zu einem erkennbar fehlerhaften Preis.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Es gelten die im Online-Shop, Angebot oder Auftrag vereinbarten Zahlungsmöglichkeiten.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der jeweilige Rechnungsbetrag bei Fälligkeit ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Sonderanfertigungen, kundenspezifischen Produkten, größeren Aufträgen oder speziell beschafften Waren kann Lederwerk Vorauszahlungen oder Anzahlungen verlangen.
Lederwerk ist berechtigt, mit der Produktion oder Beschaffung erst nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung zu beginnen.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lederwerk.
Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware, soweit gesetzlich zulässig, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der betreffenden Geschäftsbeziehung im Eigentum von Lederwerk.
9. LIEFERUNG, ABHOLUNG UND RETOUREN
Die Betriebs-, Liefer-, Abhol- und Retourenadresse lautet:
Lederwerk Handels und Fahrzeugveredelungs GmbH
Ober Hub 11, Tor 4
6844 Altach
Österreich
Angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
Bei Sonderanfertigungen, kundenspezifischen Produkten oder Waren externer Hersteller können sich Produktions- und Lieferzeiten ändern.
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
10. GEFAHRÜBERGANG
Bei Verbrauchern richtet sich der Gefahrübergang nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Unternehmergeschäften geht die Gefahr, soweit gesetzlich zulässig, mit Übergabe der Ware an den Transporteur, Spediteur oder sonstigen Beförderer auf den Kunden über.
11. SONDERANFERTIGUNGEN UND KUNDENSPEZIFISCHE PRODUKTE
Bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen erfolgt die Herstellung anhand der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Informationen.
Hierzu können insbesondere gehören:
– Maße,
– Zeichnungen,
– CAD-Daten,
– Fahrzeugdaten,
– Farbangaben,
– Materialauswahl,
– Muster,
– technische Vorgaben,
– Designs,
– Positionen von Ausschnitten oder Bohrungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm angegebenen oder von Lederwerk zur Freigabe übermittelten Daten vor Produktionsfreigabe sorgfältig zu prüfen.
Mit ausdrücklicher Produktionsfreigabe bestätigt der Kunde grundsätzlich die Richtigkeit der freigegebenen Angaben.
Nach erfolgter Produktionsfreigabe können Änderungen nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Lederwerk vorgenommen werden.
Dadurch entstehende Mehrkosten können zusätzlich verrechnet werden.
Für tatsächlich nach Kundenspezifikation angefertigte oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Waren besteht bei Verbrauchern unter den gesetzlichen Voraussetzungen kein 14-tägiges Fernabsatz-Rücktrittsrecht.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels bleiben davon unberührt.
12. GEWÄHRLEISTUNG GEGENÜBER VERBRAUCHERN
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG).
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder unzulässig eingeschränkt.
Eine freiwillige Garantie ist von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden.
13. GEWÄHRLEISTUNG GEGENÜBER UNTERNEHMERN
Bei Verträgen mit Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen, soweit gesetzlich zulässig, auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt.
Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich bzw. innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist anzuzeigen.
Es gelten insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 UGB.
Unterbleibt eine gesetzlich erforderliche rechtzeitige Mängelrüge, treten die gesetzlichen Rechtsfolgen ein.
14. SCHÄDEN NACH ÜBERGABE
Kein Gewährleistungsfall liegt vor, soweit ein Schaden nicht auf einen bei Übergabe vorhandenen oder bereits angelegten Mangel zurückzuführen ist, sondern erst später insbesondere aufgrund folgender Umstände entstanden ist:
– unsachgemäße Montage,
– fehlerhafter elektrischer Anschluss,
– falsche Betriebsspannung,
– Überspannung,
– Kurzschluss,
– unzureichende oder fehlerhafte Absicherung,
– nicht bestimmungsgemäße Verwendung,
– Unfall oder mechanische Gewalteinwirkung,
– eigenmächtige Veränderungen,
– Öffnen oder Umbauen des Produkts,
– ungeeignete Reinigungs- oder Pflegemittel,
– unsachgemäße Hochdruckreinigung,
– außergewöhnliche Wasser- oder Feuchtigkeitseinwirkung,
– Korrosion aufgrund äußerer Einwirkungen,
– Beschädigungen durch Steinschlag, Salz, Chemikalien oder andere äußere Einflüsse.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
15. GARANTIE
Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung und von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden.
Eine Garantie besteht nur dann und in jenem Umfang, in dem Lederwerk oder ein Hersteller bzw. Garantiegeber eine solche ausdrücklich zugesagt hat.
Für Herstellergarantien gelten die jeweils einschlägigen Garantiebedingungen des Garantiegebers.
Eine Herstellergarantie schränkt gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber Lederwerk nicht ein.
16. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BELEUCHTUNGSKÖRPER
Beleuchtungskörper und elektrische Beleuchtungskomponenten müssen entsprechend den Herstellerangaben, ihrem vorgesehenen Einsatzzweck und den technischen Anforderungen fachgerecht montiert und verwendet werden.
Bei Beleuchtungskörpern, die weniger als 90 cm über der Straßenoberfläche montiert werden, besteht erfahrungsgemäß eine erhöhte Belastung durch:
– Spritzwasser,
– stehendes Wasser,
– Streusalz,
– Schmutz,
– Hochdruckreinigung,
– Steinschlag und
– sonstige äußere Umwelteinflüsse.
Für Schäden, die nachweislich aufgrund solcher außergewöhnlichen äußeren Einwirkungen entstehen, übernimmt Lederwerk keine zusätzliche freiwillige Garantie.
Dies gilt insbesondere für Schäden durch Wassereintritt, Korrosion, Salzbelastung, Hochdruckreinigung oder mechanische Beschädigungen, soweit der betreffende Schaden darauf zurückzuführen ist.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte wegen eines bei Übergabe vorhandenen Mangels bleiben ausdrücklich unberührt.
17. REKLAMATIONS- UND GARANTIEABWICKLUNG
Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung einer Reklamation kann Lederwerk die vollständige Übermittlung eines Reklamations- bzw. Garantieantrags verlangen.
Hierfür können insbesondere folgende Angaben und Nachweise erforderlich sein:
– Bestell- oder Rechnungsnummer,
– Artikelnummer,
– Seriennummer, soweit vorhanden,
– Fahrzeugdaten,
– Einbaudatum,
– Fehlerbeschreibung,
– Fotos oder Videos des Produkts,
– Bilder der Einbausituation,
– Bilder der elektrischen Anschlüsse oder Steckverbindungen.
Bei freiwilligen Hersteller- oder Garantieansprüchen unterstützt Lederwerk den Kunden bei der Abwicklung mit dem jeweiligen Garantiegeber.
Wird ein freiwilliger Garantiefall vom zuständigen Garantiegeber anerkannt und erhält Lederwerk hierfür eine Gutschrift, Erstattung oder Ersatzlieferung, wird die entsprechende Leistung nach Maßgabe der jeweiligen Garantieabwicklung an den Kunden weitergegeben.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegenüber Lederwerk bleiben davon unabhängig.
18. FAHRZEUGTEILE, TECHNISCHE PRODUKTE UND STRASSENZULASSUNG
Der Kunde hat die beim jeweiligen Produkt angegebenen Hinweise zur Verwendung, Genehmigung und Zulassung zu beachten.
Produkte, die keine erforderliche Genehmigung für den öffentlichen Straßenverkehr besitzen, dürfen dort nur verwendet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Angaben wie E-Prüfzeichen, ECE, CE, TÜV, Motorsport, Offroad oder vergleichbare Hinweise beziehen sich ausschließlich auf den jeweils tatsächlich ausgewiesenen Genehmigungs- oder Verwendungsumfang.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für das jeweilige Fahrzeug und dessen Verwendung erforderlichen Genehmigungen, Eintragungen oder Abnahmen zu beachten, sofern Lederwerk nicht ausdrücklich eine entsprechende Leistung übernommen hat.
19. HAFTUNG
Lederwerk haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Gegenüber Verbrauchern erfolgen Haftungsbeschränkungen ausschließlich soweit gesetzlich zulässig.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Personenschäden oder sonstige Fälle, in denen ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen und entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
20. PRODUKTSICHERHEIT UND HERSTELLERINFORMATIONEN
Lederwerk erfüllt die jeweils anwendbaren gesetzlichen Informations- und Produktsicherheitspflichten.
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden insbesondere Herstellerangaben, Angaben zu verantwortlichen Personen, Produktidentifikationsdaten sowie erforderliche Warn- und Sicherheitshinweise bereitgestellt.
Interne Bezugsquellen, Großhändler, Einkaufspreise, Margen, interne Lieferketten und sonstige interne Geschäftsbeziehungen von Lederwerk werden nicht offengelegt, soweit hierzu keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.
21. GEISTIGES EIGENTUM UND UNTERLAGEN
Von Lederwerk erstellte oder entwickelte Zeichnungen, CAD-Daten, technische Konzepte, Fotos, Entwürfe, Designs, Schablonen, Konstruktionen und sonstige Unterlagen bleiben, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, geistiges Eigentum von Lederwerk.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder gewerbliche Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung von Lederwerk, soweit dem Kunden nicht ausdrücklich entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
22. RÜCKTRITTSRECHT FÜR VERBRAUCHER
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Rücktrittsrecht zu.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufs- und Rücktrittsbelehrung des Online-Shops.
Für tatsächliche Sonderanfertigungen und eindeutig personalisierte Waren gelten die gesetzlichen Ausnahmen vom Rücktrittsrecht.
23. UNTERNEHMER – KEIN GESETZLICHES 14-TÄGIGES WIDERRUFSRECHT
Unternehmern steht kein gesetzliches 14-tägiges Fernabsatz-Rücktrittsrecht zu.
Eine Stornierung, Rücknahme oder Vertragsaufhebung bei Unternehmergeschäften bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Lederwerk.
24. DATENSCHUTZ
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer gesonderten Datenschutzerklärung.
25. ANWENDBARES RECHT
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur soweit, als dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
26. GERICHTSSTAND FÜR UNTERNEHMER
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Lederwerk und Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlicher Gerichtsstand Feldkirch, Österreich, vereinbart.
Lederwerk bleibt, soweit gesetzlich zulässig, berechtigt, einen Unternehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
27. GERICHTSSTAND FÜR VERBRAUCHER
Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
Eine Einschränkung zwingender gesetzlicher Gerichtsstände von Verbrauchern durch diese AGB erfolgt nicht.
28. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt.
Gegenüber Verbrauchern treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen die zwingenden gesetzlichen Regelungen.
Änderungen oder Ergänzungen individueller Verträge bedürfen der entsprechenden Vereinbarung der Vertragsparteien.
29. VERTRAGLICHE BESTÄTIGUNG UND ZUSTIMMUNG ZU DEN AGB
Durch einen wirksamen Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass ihm diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden und er die Möglichkeit hatte, deren Inhalt einzusehen und zur Kenntnis zu nehmen.
Bei einer Bestellung über den Online-Shop erfolgt die Zustimmung zu den AGB im Rahmen des Bestellvorgangs.
Bei schriftlichen, elektronischen oder persönlich abgeschlossenen Aufträgen ist der Kunde vor Vertragsabschluss auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen und erhält die Möglichkeit, diese einzusehen.
Mit der verbindlichen Bestellung, Auftragserteilung, Angebotsannahme oder einem sonstigen wirksamen Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden, sofern diese ordnungsgemäß in den Vertrag einbezogen wurden.
Diese AGB bilden nach ihrer wirksamen Einbeziehung einen Bestandteil des jeweiligen Vertrags.