Politique d’expédition
VERSANDBEDINGUNGEN
der
Lederwerk Handels und Fahrzeugveredelungs GmbH
Herrengasse 10
6712 Thüringen
Österreich
Betriebs-, Liefer-, Abhol- und Retourenadresse:
Ober Hub 11, Tor 4
6844 Altach
Österreich
Stand: September 2026
1. ALLGEMEINES ZUM VERSAND
Wir versenden unsere Waren innerhalb jener Länder und Regionen, die im jeweiligen Online-Shop bzw. während des Bestellvorgangs zur Auswahl stehen.
Die jeweils verfügbaren Versandarten und Versandkosten werden dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs bzw. vor Abschluss der kostenpflichtigen Bestellung angezeigt.
Die Auswahl des geeigneten Versanddienstleisters erfolgt grundsätzlich durch Lederwerk unter Berücksichtigung von Warenart, Größe, Gewicht, Lieferort, Lieferzeit und wirtschaftlich sinnvollen Versandmöglichkeiten.
2. AKTUELLER VERSANDDIENSTLEISTER
Aktuell erfolgt ein wesentlicher Teil unserer Paket- und Expresssendungen über GO! Express.
Wir setzen GO! Express derzeit insbesondere aufgrund der schnellen, zuverlässigen und professionellen Zustellung ein.
Ein Anspruch des Kunden auf Versand ausschließlich mit GO! Express besteht jedoch nicht.
Lederwerk ist berechtigt, jederzeit einen anderen geeigneten Paket-, Express-, Kurier- oder Transportdienstleister einzusetzen, insbesondere wenn dies aufgrund von Verfügbarkeit, Liefergebiet, Paketgröße, Gewicht, Lieferzeit, Kosten, betrieblichen Anforderungen oder sonstigen sachlichen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist.
Der tatsächlich eingesetzte Versanddienstleister kann daher von bisherigen Lieferungen oder Angaben im Online-Shop abweichen.
3. ÄNDERUNG VON VERSANDARTEN UND VERSANDDIENSTLEISTERN
Versanddienstleister, Versandarten und Versandkonditionen können sich aufgrund betrieblicher, logistischer oder wirtschaftlicher Gegebenheiten ändern.
Lederwerk behält sich daher vor, die eingesetzten Versanddienstleister und Versandarten für zukünftige Bestellungen jederzeit anzupassen oder zu ändern.
Maßgeblich sind die für die jeweilige Bestellung vor Vertragsabschluss angegebenen Versandkosten und Lieferbedingungen.
Bereits geschlossene Verträge werden durch spätere Änderungen der allgemeinen Versandbedingungen nicht nachträglich zum Nachteil des Kunden verändert.
4. GROSSE, SCHWERE ODER SPERRIGE BAUTEILE
Große, schwere, empfindliche oder sperrige Bauteile können aufgrund ihrer Abmessungen, ihres Gewichts oder ihrer Beschaffenheit nicht immer als gewöhnliches Paket oder per Expressdienst versendet werden.
Hierzu können insbesondere gehören:
– große Fahrzeugbauteile,
– Verkleidungen,
– Stoßstangen,
– Innenausstattungsteile,
– größere Metall- oder Holzkonstruktionen,
– sperrige Sonderanfertigungen,
– Palettenware,
– sonstige Produkte, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts einen besonderen Transport erfordern.
In diesen Fällen kann die Lieferung per Spedition, Stückguttransport, Palette oder einem sonstigen geeigneten Fracht- bzw. Transportdienst erfolgen.
Die Auswahl der geeigneten Versandart erfolgt durch Lederwerk.
5. SPEDITIONSKOSTEN UND SONDERFRACHT
Bei Speditionsware, Sperrgut oder besonders großen bzw. schweren Artikeln können zusätzliche Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Paletten- oder Speditionskosten entstehen.
Soweit diese Kosten bereits im Rahmen des Online-Shops eindeutig ermittelt werden können, werden sie vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
Ist aufgrund besonderer Abmessungen, des Gewichts, des Lieferorts oder sonstiger logistischer Umstände eine individuelle Frachtberechnung erforderlich, kann Lederwerk dem Kunden die entsprechenden Versandkosten vor Durchführung des Versands mitteilen bzw. ein gesondertes Versandangebot unterbreiten.
Bei Verbrauchern werden gesetzlich erforderliche Preis- und Kosteninformationen vor dem verbindlichen Vertragsabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.
6. LIEFERZEITEN
Die im Online-Shop oder bei einem Produkt angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
Die tatsächliche Lieferzeit kann insbesondere abhängig sein von:
– Produktverfügbarkeit,
– Produktionszeit,
– Sonderanfertigung,
– Versanddienstleister,
– Liefergebiet,
– Speditionslaufzeiten,
– Feiertagen,
– außergewöhnlichen Transportbedingungen,
– sonstigen Umständen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Lederwerk.
Bei kundenspezifischen Produkten und Sonderanfertigungen beginnt die angegebene Produktions- oder Lieferzeit gegebenenfalls erst nach vollständiger Klärung aller technischen Angaben, Freigaben und vereinbarten Vorauszahlungen.
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
7. VERSANDKOSTEN
Es gelten die bei der jeweiligen Bestellung angegebenen Versandkosten.
Die Versandkosten können abhängig sein von:
– Lieferland,
– Lieferadresse,
– Warenwert,
– Größe,
– Gewicht,
– Paketanzahl,
– Versandart,
– Expressversand,
– Sperrgut,
– Palettenversand,
– Speditionsversand.
Bei unterschiedlichen Produkten innerhalb einer Bestellung kann Lederwerk, soweit erforderlich, mehrere Pakete oder unterschiedliche Versandarten verwenden.
8. TEILLIEFERUNGEN
Lederwerk ist berechtigt, eine Bestellung in mehreren Teillieferungen zu versenden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
Bei Verbrauchern entstehen durch eine von Lederwerk veranlasste Teillieferung keine zusätzlichen Versandkosten, sofern diese nicht ausdrücklich und gesetzlich zulässig vor Vertragsabschluss vereinbart wurden.
9. TRANSPORTSCHÄDEN
Der Kunde ist verpflichtet bzw. wird bei Verbrauchern ausdrücklich ersucht, die Sendung bei der Übergabe auf äußerlich erkennbare Beschädigungen der Verpackung und der Ware zu kontrollieren.
SICHTBARE TRANSPORTSCHÄDEN
Sind bei der Anlieferung sichtbare Beschädigungen vorhanden, insbesondere:
– eingerissene oder stark beschädigte Verpackungen,
– eingedrückte Kartons,
– beschädigte Paletten,
– sichtbare Verformungen,
– Bruchstellen,
– offene oder nachverklebte Verpackungen,
– sonstige erkennbare Transportschäden,
ist der Schaden unmittelbar bei der Annahme gegenüber dem Zusteller bzw. Frachtführer zu vermerken.
Der Vermerk sollte möglichst konkret erfolgen, zum Beispiel:
„Verpackung beschädigt – Annahme unter Vorbehalt wegen möglichem Transportschaden.“
Zusätzlich sind aussagekräftige Fotos anzufertigen, insbesondere:
– vom Zustand der Sendung bei der Annahme,
– von der beschädigten Verpackung,
– vom Versandlabel,
– von der gesamten Sendung,
– von der beschädigten Ware nach dem Öffnen.
Bei größeren Lieferungen oder Speditionssendungen ist der sichtbare Schaden zusätzlich auf dem Lieferschein, Frachtbrief, elektronischen Abliefernachweis oder einem vergleichbaren Zustellnachweis des Frachtführers zu dokumentieren.
Der Kunde soll sich den Schaden nach Möglichkeit vom Zusteller bzw. Fahrer bestätigen lassen.
10. BESONDERE REGELUNG FÜR B2B-KUNDEN BEI TRANSPORTSCHÄDEN
Bei Unternehmergeschäften ist die Ware unmittelbar nach Ablieferung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu untersuchen.
Offensichtlich erkennbare Transport- oder Warenschäden sind unverzüglich zu dokumentieren und Lederwerk innerhalb angemessener Frist anzuzeigen.
Es gelten insbesondere die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 UGB.
Wird ein bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbarer Schaden nicht rechtzeitig angezeigt, können die gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen eintreten.
Bei deutlich sichtbaren Transportschäden hat der Unternehmer diese bereits bei der Annahme auf dem jeweiligen Transport-, Liefer- oder Abliefernachweis zu vermerken und durch geeignete Fotos zu dokumentieren.
Wird eine äußerlich deutlich beschädigte Sendung vorbehaltlos übernommen und trotz erkennbarer Beschädigung weder ein Vermerk noch eine angemessene Dokumentation erstellt, kann eine spätere Geltendmachung des Transportschadens gegenüber Lederwerk oder dem Transportdienstleister erheblich erschwert oder, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen sein.
11. BESONDERE REGELUNG FÜR VERBRAUCHER BEI TRANSPORTSCHÄDEN
Auch Verbraucher werden dringend ersucht, äußerlich erkennbare Transportschäden bereits bei der Annahme gegenüber dem Zusteller zu vermerken, fotografisch zu dokumentieren und Lederwerk möglichst unverzüglich zu melden.
Die Dokumentation dient insbesondere dazu, den Zeitpunkt und die Ursache einer Beschädigung nachvollziehen und Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Transportdienstleister ordnungsgemäß geltend machen zu können.
Das Fehlen eines solchen Vermerks oder einer Fotodokumentation führt bei Verbrauchern jedoch nicht automatisch zum Verlust zwingender gesetzlicher Gewährleistungsrechte.
12. VERHALTEN BEI DEUTLICH BESCHÄDIGTER SENDUNG
Bei deutlich beschädigten Sendungen empfehlen wir, die Ware nur unter ausdrücklichem Schadensvorbehalt anzunehmen.
Bei massiven Beschädigungen kann die Annahme nach Möglichkeit verweigert werden.
In einem solchen Fall ist Lederwerk möglichst unverzüglich zu verständigen.
Bei Speditionssendungen ist eine sichtbare Beschädigung jedenfalls auf dem jeweiligen Fracht- oder Abliefernachweis zu vermerken und nach Möglichkeit durch den Fahrer bestätigen zu lassen.
13. FALSCHE ODER UNVOLLSTÄNDIGE LIEFERADRESSEN
Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Bestellung vollständige und korrekte Lieferdaten anzugeben.
Entstehen aufgrund einer vom Kunden falsch oder unvollständig angegebenen Lieferadresse zusätzliche Kosten, insbesondere durch Rücksendung, erneute Zustellung oder Adresskorrektur, können diese Kosten dem Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang weiterverrechnet werden.
14. NICHTZUSTELLUNG UND ANNAHME
Kann eine Sendung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht zugestellt werden, können dadurch entstehende zusätzliche Versand-, Rücksende- oder erneute Zustellkosten im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.
Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.
15. SELBSTABHOLUNG
Eine Selbstabholung ist nach vorheriger Vereinbarung an unserem Betriebsstandort möglich:
Lederwerk Handels und Fahrzeugveredelungs GmbH
Ober Hub 11, Tor 4
6844 Altach
Österreich
Eine Abholung sollte vorab mit Lederwerk abgestimmt werden, damit die Ware entsprechend bereitgestellt werden kann.
16. RETOUREN
Retouren und Rücksendungen sind an folgende Adresse zu richten:
Lederwerk Handels und Fahrzeugveredelungs GmbH
Ober Hub 11, Tor 4
6844 Altach
Österreich
Für Verbraucher gelten hinsichtlich des gesetzlichen Rücktrittsrechts und der Rücksendekosten die Bestimmungen unserer gesonderten Widerrufs- und Rücktrittsbelehrung.
17. INTERNATIONALE LIEFERUNGEN, ZOLL UND EINFUHRABGABEN
Bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union können zusätzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verzollungsgebühren oder sonstige behördliche Abgaben entstehen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder gesetzlich anders vorgeschrieben, sind diese Kosten vom Empfänger zu tragen.
Solche Abgaben werden in der Regel von den zuständigen Behörden oder vom jeweiligen Transport- bzw. Zustelldienst erhoben und sind nicht automatisch Bestandteil der von Lederwerk angegebenen Versandkosten.
18. BESONDERE TRANSPORTANFORDERUNGEN
Bei besonders empfindlichen, hochwertigen, großen oder speziell angefertigten Waren kann Lederwerk eine besondere Verpackungs- oder Versandart vorsehen, wenn dies zum Schutz der Ware erforderlich ist.
Hierzu können insbesondere gehören:
– Spezialverpackungen,
– Paletten,
– Transportgestelle,
– zusätzliche Sicherungen,
– Speditionsversand,
– Sondertransport.
Sofern hierdurch zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vor verbindlicher Beauftragung mitgeteilt.
19. ÄNDERUNG DER VERSANDBEDINGUNGEN
Lederwerk behält sich vor, diese Versandbedingungen für zukünftige Bestellungen anzupassen, insbesondere wenn sich Versanddienstleister, Versandtarife, Liefergebiete, gesetzliche Anforderungen oder betriebliche Abläufe ändern.
Für eine bereits abgeschlossene Bestellung gelten grundsätzlich jene Versandbedingungen und Konditionen, die wirksam in den betreffenden Vertrag einbezogen wurden.
20. SCHLUSSBESTIMMUNG ZUM VERSAND
Lederwerk ist bestrebt, eine schnelle, sichere und professionelle Zustellung der bestellten Waren zu gewährleisten.
Aktuell setzen wir hierfür insbesondere GO! Express ein.
Da Transportnetzwerke, Konditionen und verfügbare Dienstleister Änderungen unterliegen können, behält sich Lederwerk vor, für zukünftige Lieferungen jederzeit auf andere geeignete Versand-, Express-, Kurier-, Fracht- oder Speditionsunternehmen zurückzugreifen.
Bei großen, schweren, empfindlichen oder sperrigen Bauteilen kann die Zustellung insbesondere per Spedition oder Sonderfracht erfolgen.
Maßgeblich für die jeweilige Bestellung sind die dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilten Versandkosten und Lieferbedingungen.