Shipping policy
VERSANDBEDINGUNGEN
der
Lederwerk Handels und Fahrzeugveredelungs GmbH
Herrengasse 10
6712 ThĂŒringen
Ăsterreich
Betriebs-, Liefer-, Abhol- und Retourenadresse:
Ober Hub 11, Tor 4
6844 Altach
Ăsterreich
Stand: September 2026
1. ALLGEMEINES ZUM VERSAND
Wir versenden unsere Waren innerhalb jener LÀnder und Regionen, die im jeweiligen Online-Shop bzw. wÀhrend des Bestellvorgangs zur Auswahl stehen.
Die jeweils verfĂŒgbaren Versandarten und Versandkosten werden dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs bzw. vor Abschluss der kostenpflichtigen Bestellung angezeigt.
Die Auswahl des geeigneten Versanddienstleisters erfolgt grundsĂ€tzlich durch Lederwerk unter BerĂŒcksichtigung von Warenart, GröĂe, Gewicht, Lieferort, Lieferzeit und wirtschaftlich sinnvollen Versandmöglichkeiten.
2. AKTUELLER VERSANDDIENSTLEISTER
Aktuell erfolgt ein wesentlicher Teil unserer Paket- und Expresssendungen ĂŒber GO! Express.
Wir setzen GO! Express derzeit insbesondere aufgrund der schnellen, zuverlÀssigen und professionellen Zustellung ein.
Ein Anspruch des Kunden auf Versand ausschlieĂlich mit GO! Express besteht jedoch nicht.
Lederwerk ist berechtigt, jederzeit einen anderen geeigneten Paket-, Express-, Kurier- oder Transportdienstleister einzusetzen, insbesondere wenn dies aufgrund von VerfĂŒgbarkeit, Liefergebiet, PaketgröĂe, Gewicht, Lieferzeit, Kosten, betrieblichen Anforderungen oder sonstigen sachlichen GrĂŒnden erforderlich oder zweckmĂ€Ăig ist.
Der tatsÀchlich eingesetzte Versanddienstleister kann daher von bisherigen Lieferungen oder Angaben im Online-Shop abweichen.
3. ĂNDERUNG VON VERSANDARTEN UND VERSANDDIENSTLEISTERN
Versanddienstleister, Versandarten und Versandkonditionen können sich aufgrund betrieblicher, logistischer oder wirtschaftlicher Gegebenheiten Àndern.
Lederwerk behĂ€lt sich daher vor, die eingesetzten Versanddienstleister und Versandarten fĂŒr zukĂŒnftige Bestellungen jederzeit anzupassen oder zu Ă€ndern.
MaĂgeblich sind die fĂŒr die jeweilige Bestellung vor Vertragsabschluss angegebenen Versandkosten und Lieferbedingungen.
Bereits geschlossene VertrĂ€ge werden durch spĂ€tere Ănderungen der allgemeinen Versandbedingungen nicht nachtrĂ€glich zum Nachteil des Kunden verĂ€ndert.
4. GROSSE, SCHWERE ODER SPERRIGE BAUTEILE
GroĂe, schwere, empfindliche oder sperrige Bauteile können aufgrund ihrer Abmessungen, ihres Gewichts oder ihrer Beschaffenheit nicht immer als gewöhnliches Paket oder per Expressdienst versendet werden.
Hierzu können insbesondere gehören:
â groĂe Fahrzeugbauteile,
â Verkleidungen,
â StoĂstangen,
â Innenausstattungsteile,
â gröĂere Metall- oder Holzkonstruktionen,
â sperrige Sonderanfertigungen,
â Palettenware,
â sonstige Produkte, die aufgrund ihrer GröĂe oder ihres Gewichts einen besonderen Transport erfordern.
In diesen FĂ€llen kann die Lieferung per Spedition, StĂŒckguttransport, Palette oder einem sonstigen geeigneten Fracht- bzw. Transportdienst erfolgen.
Die Auswahl der geeigneten Versandart erfolgt durch Lederwerk.
5. SPEDITIONSKOSTEN UND SONDERFRACHT
Bei Speditionsware, Sperrgut oder besonders groĂen bzw. schweren Artikeln können zusĂ€tzliche Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Paletten- oder Speditionskosten entstehen.
Soweit diese Kosten bereits im Rahmen des Online-Shops eindeutig ermittelt werden können, werden sie vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
Ist aufgrund besonderer Abmessungen, des Gewichts, des Lieferorts oder sonstiger logistischer UmstĂ€nde eine individuelle Frachtberechnung erforderlich, kann Lederwerk dem Kunden die entsprechenden Versandkosten vor DurchfĂŒhrung des Versands mitteilen bzw. ein gesondertes Versandangebot unterbreiten.
Bei Verbrauchern werden gesetzlich erforderliche Preis- und Kosteninformationen vor dem verbindlichen Vertragsabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.
6. LIEFERZEITEN
Die im Online-Shop oder bei einem Produkt angegebenen Lieferzeiten sind grundsĂ€tzlich Richtwerte, sofern nicht ausdrĂŒcklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
Die tatsÀchliche Lieferzeit kann insbesondere abhÀngig sein von:
â ProduktverfĂŒgbarkeit,
â Produktionszeit,
â Sonderanfertigung,
â Versanddienstleister,
â Liefergebiet,
â Speditionslaufzeiten,
â Feiertagen,
â auĂergewöhnlichen Transportbedingungen,
â sonstigen UmstĂ€nden auĂerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Lederwerk.
Bei kundenspezifischen Produkten und Sonderanfertigungen beginnt die angegebene Produktions- oder Lieferzeit gegebenenfalls erst nach vollstÀndiger KlÀrung aller technischen Angaben, Freigaben und vereinbarten Vorauszahlungen.
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberĂŒhrt.
7. VERSANDKOSTEN
Es gelten die bei der jeweiligen Bestellung angegebenen Versandkosten.
Die Versandkosten können abhÀngig sein von:
â Lieferland,
â Lieferadresse,
â Warenwert,
â GröĂe,
â Gewicht,
â Paketanzahl,
â Versandart,
â Expressversand,
â Sperrgut,
â Palettenversand,
â Speditionsversand.
Bei unterschiedlichen Produkten innerhalb einer Bestellung kann Lederwerk, soweit erforderlich, mehrere Pakete oder unterschiedliche Versandarten verwenden.
8. TEILLIEFERUNGEN
Lederwerk ist berechtigt, eine Bestellung in mehreren Teillieferungen zu versenden, soweit dies fĂŒr den Kunden zumutbar ist.
Bei Verbrauchern entstehen durch eine von Lederwerk veranlasste Teillieferung keine zusĂ€tzlichen Versandkosten, sofern diese nicht ausdrĂŒcklich und gesetzlich zulĂ€ssig vor Vertragsabschluss vereinbart wurden.
9. TRANSPORTSCHĂDEN
Der Kunde ist verpflichtet bzw. wird bei Verbrauchern ausdrĂŒcklich ersucht, die Sendung bei der Ăbergabe auf Ă€uĂerlich erkennbare BeschĂ€digungen der Verpackung und der Ware zu kontrollieren.
SICHTBARE TRANSPORTSCHĂDEN
Sind bei der Anlieferung sichtbare BeschÀdigungen vorhanden, insbesondere:
â eingerissene oder stark beschĂ€digte Verpackungen,
â eingedrĂŒckte Kartons,
â beschĂ€digte Paletten,
â sichtbare Verformungen,
â Bruchstellen,
â offene oder nachverklebte Verpackungen,
â sonstige erkennbare TransportschĂ€den,
ist der Schaden unmittelbar bei der Annahme gegenĂŒber dem Zusteller bzw. FrachtfĂŒhrer zu vermerken.
Der Vermerk sollte möglichst konkret erfolgen, zum Beispiel:
âVerpackung beschĂ€digt â Annahme unter Vorbehalt wegen möglichem Transportschaden.â
ZusÀtzlich sind aussagekrÀftige Fotos anzufertigen, insbesondere:
â vom Zustand der Sendung bei der Annahme,
â von der beschĂ€digten Verpackung,
â vom Versandlabel,
â von der gesamten Sendung,
â von der beschĂ€digten Ware nach dem Ăffnen.
Bei gröĂeren Lieferungen oder Speditionssendungen ist der sichtbare Schaden zusĂ€tzlich auf dem Lieferschein, Frachtbrief, elektronischen Abliefernachweis oder einem vergleichbaren Zustellnachweis des FrachtfĂŒhrers zu dokumentieren.
Der Kunde soll sich den Schaden nach Möglichkeit vom Zusteller bzw. Fahrer bestÀtigen lassen.
10. BESONDERE REGELUNG FĂR B2B-KUNDEN BEI TRANSPORTSCHĂDEN
Bei UnternehmergeschĂ€ften ist die Ware unmittelbar nach Ablieferung im Rahmen des ordnungsgemĂ€Ăen GeschĂ€ftsgangs zu untersuchen.
Offensichtlich erkennbare Transport- oder WarenschĂ€den sind unverzĂŒglich zu dokumentieren und Lederwerk innerhalb angemessener Frist anzuzeigen.
Es gelten insbesondere die gesetzlichen Untersuchungs- und RĂŒgepflichten gemÀà § 377 UGB.
Wird ein bei ordnungsgemĂ€Ăer Untersuchung erkennbarer Schaden nicht rechtzeitig angezeigt, können die gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen eintreten.
Bei deutlich sichtbaren TransportschÀden hat der Unternehmer diese bereits bei der Annahme auf dem jeweiligen Transport-, Liefer- oder Abliefernachweis zu vermerken und durch geeignete Fotos zu dokumentieren.
Wird eine Ă€uĂerlich deutlich beschĂ€digte Sendung vorbehaltlos ĂŒbernommen und trotz erkennbarer BeschĂ€digung weder ein Vermerk noch eine angemessene Dokumentation erstellt, kann eine spĂ€tere Geltendmachung des Transportschadens gegenĂŒber Lederwerk oder dem Transportdienstleister erheblich erschwert oder, soweit gesetzlich zulĂ€ssig, ausgeschlossen sein.
11. BESONDERE REGELUNG FĂR VERBRAUCHER BEI TRANSPORTSCHĂDEN
Auch Verbraucher werden dringend ersucht, Ă€uĂerlich erkennbare TransportschĂ€den bereits bei der Annahme gegenĂŒber dem Zusteller zu vermerken, fotografisch zu dokumentieren und Lederwerk möglichst unverzĂŒglich zu melden.
Die Dokumentation dient insbesondere dazu, den Zeitpunkt und die Ursache einer BeschĂ€digung nachvollziehen und AnsprĂŒche gegenĂŒber dem jeweiligen Transportdienstleister ordnungsgemÀà geltend machen zu können.
Das Fehlen eines solchen Vermerks oder einer Fotodokumentation fĂŒhrt bei Verbrauchern jedoch nicht automatisch zum Verlust zwingender gesetzlicher GewĂ€hrleistungsrechte.
12. VERHALTEN BEI DEUTLICH BESCHĂDIGTER SENDUNG
Bei deutlich beschĂ€digten Sendungen empfehlen wir, die Ware nur unter ausdrĂŒcklichem Schadensvorbehalt anzunehmen.
Bei massiven BeschÀdigungen kann die Annahme nach Möglichkeit verweigert werden.
In einem solchen Fall ist Lederwerk möglichst unverzĂŒglich zu verstĂ€ndigen.
Bei Speditionssendungen ist eine sichtbare BeschÀdigung jedenfalls auf dem jeweiligen Fracht- oder Abliefernachweis zu vermerken und nach Möglichkeit durch den Fahrer bestÀtigen zu lassen.
13. FALSCHE ODER UNVOLLSTĂNDIGE LIEFERADRESSEN
Der Kunde ist dafĂŒr verantwortlich, bei der Bestellung vollstĂ€ndige und korrekte Lieferdaten anzugeben.
Entstehen aufgrund einer vom Kunden falsch oder unvollstĂ€ndig angegebenen Lieferadresse zusĂ€tzliche Kosten, insbesondere durch RĂŒcksendung, erneute Zustellung oder Adresskorrektur, können diese Kosten dem Kunden im gesetzlich zulĂ€ssigen Umfang weiterverrechnet werden.
14. NICHTZUSTELLUNG UND ANNAHME
Kann eine Sendung aus GrĂŒnden, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht zugestellt werden, können dadurch entstehende zusĂ€tzliche Versand-, RĂŒcksende- oder erneute Zustellkosten im gesetzlich zulĂ€ssigen Umfang verrechnet werden.
Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberĂŒhrt.
15. SELBSTABHOLUNG
Eine Selbstabholung ist nach vorheriger Vereinbarung an unserem Betriebsstandort möglich:
Lederwerk Handels und Fahrzeugveredelungs GmbH
Ober Hub 11, Tor 4
6844 Altach
Ăsterreich
Eine Abholung sollte vorab mit Lederwerk abgestimmt werden, damit die Ware entsprechend bereitgestellt werden kann.
16. RETOUREN
Retouren und RĂŒcksendungen sind an folgende Adresse zu richten:
Lederwerk Handels und Fahrzeugveredelungs GmbH
Ober Hub 11, Tor 4
6844 Altach
Ăsterreich
FĂŒr Verbraucher gelten hinsichtlich des gesetzlichen RĂŒcktrittsrechts und der RĂŒcksendekosten die Bestimmungen unserer gesonderten Widerrufs- und RĂŒcktrittsbelehrung.
17. INTERNATIONALE LIEFERUNGEN, ZOLL UND EINFUHRABGABEN
Bei Lieferungen auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union können zusĂ€tzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, VerzollungsgebĂŒhren oder sonstige behördliche Abgaben entstehen.
Soweit nicht ausdrĂŒcklich anders vereinbart oder gesetzlich anders vorgeschrieben, sind diese Kosten vom EmpfĂ€nger zu tragen.
Solche Abgaben werden in der Regel von den zustÀndigen Behörden oder vom jeweiligen Transport- bzw. Zustelldienst erhoben und sind nicht automatisch Bestandteil der von Lederwerk angegebenen Versandkosten.
18. BESONDERE TRANSPORTANFORDERUNGEN
Bei besonders empfindlichen, hochwertigen, groĂen oder speziell angefertigten Waren kann Lederwerk eine besondere Verpackungs- oder Versandart vorsehen, wenn dies zum Schutz der Ware erforderlich ist.
Hierzu können insbesondere gehören:
â Spezialverpackungen,
â Paletten,
â Transportgestelle,
â zusĂ€tzliche Sicherungen,
â Speditionsversand,
â Sondertransport.
Sofern hierdurch zusĂ€tzliche Kosten fĂŒr den Kunden entstehen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vor verbindlicher Beauftragung mitgeteilt.
19. ĂNDERUNG DER VERSANDBEDINGUNGEN
Lederwerk behĂ€lt sich vor, diese Versandbedingungen fĂŒr zukĂŒnftige Bestellungen anzupassen, insbesondere wenn sich Versanddienstleister, Versandtarife, Liefergebiete, gesetzliche Anforderungen oder betriebliche AblĂ€ufe Ă€ndern.
FĂŒr eine bereits abgeschlossene Bestellung gelten grundsĂ€tzlich jene Versandbedingungen und Konditionen, die wirksam in den betreffenden Vertrag einbezogen wurden.
20. SCHLUSSBESTIMMUNG ZUM VERSAND
Lederwerk ist bestrebt, eine schnelle, sichere und professionelle Zustellung der bestellten Waren zu gewÀhrleisten.
Aktuell setzen wir hierfĂŒr insbesondere GO! Express ein.
Da Transportnetzwerke, Konditionen und verfĂŒgbare Dienstleister Ănderungen unterliegen können, behĂ€lt sich Lederwerk vor, fĂŒr zukĂŒnftige Lieferungen jederzeit auf andere geeignete Versand-, Express-, Kurier-, Fracht- oder Speditionsunternehmen zurĂŒckzugreifen.
Bei groĂen, schweren, empfindlichen oder sperrigen Bauteilen kann die Zustellung insbesondere per Spedition oder Sonderfracht erfolgen.
MaĂgeblich fĂŒr die jeweilige Bestellung sind die dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilten Versandkosten und Lieferbedingungen.