Shipping policy

VERSANDBEDINGUNGEN

der

Lederwerk Handels und Fahrzeugveredelungs GmbH
Herrengasse 10
6712 ThĂŒringen
Österreich

Betriebs-, Liefer-, Abhol- und Retourenadresse:
Ober Hub 11, Tor 4
6844 Altach
Österreich

Stand: September 2026


1. ALLGEMEINES ZUM VERSAND

Wir versenden unsere Waren innerhalb jener LÀnder und Regionen, die im jeweiligen Online-Shop bzw. wÀhrend des Bestellvorgangs zur Auswahl stehen.

Die jeweils verfĂŒgbaren Versandarten und Versandkosten werden dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs bzw. vor Abschluss der kostenpflichtigen Bestellung angezeigt.

Die Auswahl des geeigneten Versanddienstleisters erfolgt grundsĂ€tzlich durch Lederwerk unter BerĂŒcksichtigung von Warenart, GrĂ¶ĂŸe, Gewicht, Lieferort, Lieferzeit und wirtschaftlich sinnvollen Versandmöglichkeiten.


2. AKTUELLER VERSANDDIENSTLEISTER

Aktuell erfolgt ein wesentlicher Teil unserer Paket- und Expresssendungen ĂŒber GO! Express.

Wir setzen GO! Express derzeit insbesondere aufgrund der schnellen, zuverlÀssigen und professionellen Zustellung ein.

Ein Anspruch des Kunden auf Versand ausschließlich mit GO! Express besteht jedoch nicht.

Lederwerk ist berechtigt, jederzeit einen anderen geeigneten Paket-, Express-, Kurier- oder Transportdienstleister einzusetzen, insbesondere wenn dies aufgrund von VerfĂŒgbarkeit, Liefergebiet, PaketgrĂ¶ĂŸe, Gewicht, Lieferzeit, Kosten, betrieblichen Anforderungen oder sonstigen sachlichen GrĂŒnden erforderlich oder zweckmĂ€ĂŸig ist.

Der tatsÀchlich eingesetzte Versanddienstleister kann daher von bisherigen Lieferungen oder Angaben im Online-Shop abweichen.


3. ÄNDERUNG VON VERSANDARTEN UND VERSANDDIENSTLEISTERN

Versanddienstleister, Versandarten und Versandkonditionen können sich aufgrund betrieblicher, logistischer oder wirtschaftlicher Gegebenheiten Àndern.

Lederwerk behĂ€lt sich daher vor, die eingesetzten Versanddienstleister und Versandarten fĂŒr zukĂŒnftige Bestellungen jederzeit anzupassen oder zu Ă€ndern.

Maßgeblich sind die fĂŒr die jeweilige Bestellung vor Vertragsabschluss angegebenen Versandkosten und Lieferbedingungen.

Bereits geschlossene VertrĂ€ge werden durch spĂ€tere Änderungen der allgemeinen Versandbedingungen nicht nachtrĂ€glich zum Nachteil des Kunden verĂ€ndert.


4. GROSSE, SCHWERE ODER SPERRIGE BAUTEILE

Große, schwere, empfindliche oder sperrige Bauteile können aufgrund ihrer Abmessungen, ihres Gewichts oder ihrer Beschaffenheit nicht immer als gewöhnliches Paket oder per Expressdienst versendet werden.

Hierzu können insbesondere gehören:

– große Fahrzeugbauteile,
– Verkleidungen,
– Stoßstangen,
– Innenausstattungsteile,
– grĂ¶ĂŸere Metall- oder Holzkonstruktionen,
– sperrige Sonderanfertigungen,
– Palettenware,
– sonstige Produkte, die aufgrund ihrer GrĂ¶ĂŸe oder ihres Gewichts einen besonderen Transport erfordern.

In diesen FĂ€llen kann die Lieferung per Spedition, StĂŒckguttransport, Palette oder einem sonstigen geeigneten Fracht- bzw. Transportdienst erfolgen.

Die Auswahl der geeigneten Versandart erfolgt durch Lederwerk.


5. SPEDITIONSKOSTEN UND SONDERFRACHT

Bei Speditionsware, Sperrgut oder besonders großen bzw. schweren Artikeln können zusĂ€tzliche Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Paletten- oder Speditionskosten entstehen.

Soweit diese Kosten bereits im Rahmen des Online-Shops eindeutig ermittelt werden können, werden sie vor Abschluss der Bestellung angezeigt.

Ist aufgrund besonderer Abmessungen, des Gewichts, des Lieferorts oder sonstiger logistischer UmstĂ€nde eine individuelle Frachtberechnung erforderlich, kann Lederwerk dem Kunden die entsprechenden Versandkosten vor DurchfĂŒhrung des Versands mitteilen bzw. ein gesondertes Versandangebot unterbreiten.

Bei Verbrauchern werden gesetzlich erforderliche Preis- und Kosteninformationen vor dem verbindlichen Vertragsabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.


6. LIEFERZEITEN

Die im Online-Shop oder bei einem Produkt angegebenen Lieferzeiten sind grundsĂ€tzlich Richtwerte, sofern nicht ausdrĂŒcklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.

Die tatsÀchliche Lieferzeit kann insbesondere abhÀngig sein von:

– ProduktverfĂŒgbarkeit,
– Produktionszeit,
– Sonderanfertigung,
– Versanddienstleister,
– Liefergebiet,
– Speditionslaufzeiten,
– Feiertagen,
– außergewöhnlichen Transportbedingungen,
– sonstigen UmstĂ€nden außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Lederwerk.

Bei kundenspezifischen Produkten und Sonderanfertigungen beginnt die angegebene Produktions- oder Lieferzeit gegebenenfalls erst nach vollstÀndiger KlÀrung aller technischen Angaben, Freigaben und vereinbarten Vorauszahlungen.

Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberĂŒhrt.


7. VERSANDKOSTEN

Es gelten die bei der jeweiligen Bestellung angegebenen Versandkosten.

Die Versandkosten können abhÀngig sein von:

– Lieferland,
– Lieferadresse,
– Warenwert,
– GrĂ¶ĂŸe,
– Gewicht,
– Paketanzahl,
– Versandart,
– Expressversand,
– Sperrgut,
– Palettenversand,
– Speditionsversand.

Bei unterschiedlichen Produkten innerhalb einer Bestellung kann Lederwerk, soweit erforderlich, mehrere Pakete oder unterschiedliche Versandarten verwenden.


8. TEILLIEFERUNGEN

Lederwerk ist berechtigt, eine Bestellung in mehreren Teillieferungen zu versenden, soweit dies fĂŒr den Kunden zumutbar ist.

Bei Verbrauchern entstehen durch eine von Lederwerk veranlasste Teillieferung keine zusĂ€tzlichen Versandkosten, sofern diese nicht ausdrĂŒcklich und gesetzlich zulĂ€ssig vor Vertragsabschluss vereinbart wurden.


9. TRANSPORTSCHÄDEN

Der Kunde ist verpflichtet bzw. wird bei Verbrauchern ausdrĂŒcklich ersucht, die Sendung bei der Übergabe auf Ă€ußerlich erkennbare BeschĂ€digungen der Verpackung und der Ware zu kontrollieren.


SICHTBARE TRANSPORTSCHÄDEN

Sind bei der Anlieferung sichtbare BeschÀdigungen vorhanden, insbesondere:

– eingerissene oder stark beschĂ€digte Verpackungen,
– eingedrĂŒckte Kartons,
– beschĂ€digte Paletten,
– sichtbare Verformungen,
– Bruchstellen,
– offene oder nachverklebte Verpackungen,
– sonstige erkennbare TransportschĂ€den,

ist der Schaden unmittelbar bei der Annahme gegenĂŒber dem Zusteller bzw. FrachtfĂŒhrer zu vermerken.

Der Vermerk sollte möglichst konkret erfolgen, zum Beispiel:

„Verpackung beschĂ€digt – Annahme unter Vorbehalt wegen möglichem Transportschaden.“

ZusÀtzlich sind aussagekrÀftige Fotos anzufertigen, insbesondere:

– vom Zustand der Sendung bei der Annahme,
– von der beschĂ€digten Verpackung,
– vom Versandlabel,
– von der gesamten Sendung,
– von der beschĂ€digten Ware nach dem Öffnen.

Bei grĂ¶ĂŸeren Lieferungen oder Speditionssendungen ist der sichtbare Schaden zusĂ€tzlich auf dem Lieferschein, Frachtbrief, elektronischen Abliefernachweis oder einem vergleichbaren Zustellnachweis des FrachtfĂŒhrers zu dokumentieren.

Der Kunde soll sich den Schaden nach Möglichkeit vom Zusteller bzw. Fahrer bestÀtigen lassen.


10. BESONDERE REGELUNG FÜR B2B-KUNDEN BEI TRANSPORTSCHÄDEN

Bei UnternehmergeschĂ€ften ist die Ware unmittelbar nach Ablieferung im Rahmen des ordnungsgemĂ€ĂŸen GeschĂ€ftsgangs zu untersuchen.

Offensichtlich erkennbare Transport- oder WarenschĂ€den sind unverzĂŒglich zu dokumentieren und Lederwerk innerhalb angemessener Frist anzuzeigen.

Es gelten insbesondere die gesetzlichen Untersuchungs- und RĂŒgepflichten gemĂ€ĂŸ § 377 UGB.

Wird ein bei ordnungsgemĂ€ĂŸer Untersuchung erkennbarer Schaden nicht rechtzeitig angezeigt, können die gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen eintreten.

Bei deutlich sichtbaren TransportschÀden hat der Unternehmer diese bereits bei der Annahme auf dem jeweiligen Transport-, Liefer- oder Abliefernachweis zu vermerken und durch geeignete Fotos zu dokumentieren.

Wird eine Ă€ußerlich deutlich beschĂ€digte Sendung vorbehaltlos ĂŒbernommen und trotz erkennbarer BeschĂ€digung weder ein Vermerk noch eine angemessene Dokumentation erstellt, kann eine spĂ€tere Geltendmachung des Transportschadens gegenĂŒber Lederwerk oder dem Transportdienstleister erheblich erschwert oder, soweit gesetzlich zulĂ€ssig, ausgeschlossen sein.


11. BESONDERE REGELUNG FÜR VERBRAUCHER BEI TRANSPORTSCHÄDEN

Auch Verbraucher werden dringend ersucht, Ă€ußerlich erkennbare TransportschĂ€den bereits bei der Annahme gegenĂŒber dem Zusteller zu vermerken, fotografisch zu dokumentieren und Lederwerk möglichst unverzĂŒglich zu melden.

Die Dokumentation dient insbesondere dazu, den Zeitpunkt und die Ursache einer BeschĂ€digung nachvollziehen und AnsprĂŒche gegenĂŒber dem jeweiligen Transportdienstleister ordnungsgemĂ€ĂŸ geltend machen zu können.

Das Fehlen eines solchen Vermerks oder einer Fotodokumentation fĂŒhrt bei Verbrauchern jedoch nicht automatisch zum Verlust zwingender gesetzlicher GewĂ€hrleistungsrechte.


12. VERHALTEN BEI DEUTLICH BESCHÄDIGTER SENDUNG

Bei deutlich beschĂ€digten Sendungen empfehlen wir, die Ware nur unter ausdrĂŒcklichem Schadensvorbehalt anzunehmen.

Bei massiven BeschÀdigungen kann die Annahme nach Möglichkeit verweigert werden.

In einem solchen Fall ist Lederwerk möglichst unverzĂŒglich zu verstĂ€ndigen.

Bei Speditionssendungen ist eine sichtbare BeschÀdigung jedenfalls auf dem jeweiligen Fracht- oder Abliefernachweis zu vermerken und nach Möglichkeit durch den Fahrer bestÀtigen zu lassen.


13. FALSCHE ODER UNVOLLSTÄNDIGE LIEFERADRESSEN

Der Kunde ist dafĂŒr verantwortlich, bei der Bestellung vollstĂ€ndige und korrekte Lieferdaten anzugeben.

Entstehen aufgrund einer vom Kunden falsch oder unvollstĂ€ndig angegebenen Lieferadresse zusĂ€tzliche Kosten, insbesondere durch RĂŒcksendung, erneute Zustellung oder Adresskorrektur, können diese Kosten dem Kunden im gesetzlich zulĂ€ssigen Umfang weiterverrechnet werden.


14. NICHTZUSTELLUNG UND ANNAHME

Kann eine Sendung aus GrĂŒnden, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht zugestellt werden, können dadurch entstehende zusĂ€tzliche Versand-, RĂŒcksende- oder erneute Zustellkosten im gesetzlich zulĂ€ssigen Umfang verrechnet werden.

Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberĂŒhrt.


15. SELBSTABHOLUNG

Eine Selbstabholung ist nach vorheriger Vereinbarung an unserem Betriebsstandort möglich:

Lederwerk Handels und Fahrzeugveredelungs GmbH
Ober Hub 11, Tor 4
6844 Altach
Österreich

Eine Abholung sollte vorab mit Lederwerk abgestimmt werden, damit die Ware entsprechend bereitgestellt werden kann.


16. RETOUREN

Retouren und RĂŒcksendungen sind an folgende Adresse zu richten:

Lederwerk Handels und Fahrzeugveredelungs GmbH
Ober Hub 11, Tor 4
6844 Altach
Österreich

FĂŒr Verbraucher gelten hinsichtlich des gesetzlichen RĂŒcktrittsrechts und der RĂŒcksendekosten die Bestimmungen unserer gesonderten Widerrufs- und RĂŒcktrittsbelehrung.


17. INTERNATIONALE LIEFERUNGEN, ZOLL UND EINFUHRABGABEN

Bei Lieferungen außerhalb der EuropĂ€ischen Union können zusĂ€tzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, VerzollungsgebĂŒhren oder sonstige behördliche Abgaben entstehen.

Soweit nicht ausdrĂŒcklich anders vereinbart oder gesetzlich anders vorgeschrieben, sind diese Kosten vom EmpfĂ€nger zu tragen.

Solche Abgaben werden in der Regel von den zustÀndigen Behörden oder vom jeweiligen Transport- bzw. Zustelldienst erhoben und sind nicht automatisch Bestandteil der von Lederwerk angegebenen Versandkosten.


18. BESONDERE TRANSPORTANFORDERUNGEN

Bei besonders empfindlichen, hochwertigen, großen oder speziell angefertigten Waren kann Lederwerk eine besondere Verpackungs- oder Versandart vorsehen, wenn dies zum Schutz der Ware erforderlich ist.

Hierzu können insbesondere gehören:

– Spezialverpackungen,
– Paletten,
– Transportgestelle,
– zusĂ€tzliche Sicherungen,
– Speditionsversand,
– Sondertransport.

Sofern hierdurch zusĂ€tzliche Kosten fĂŒr den Kunden entstehen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vor verbindlicher Beauftragung mitgeteilt.


19. ÄNDERUNG DER VERSANDBEDINGUNGEN

Lederwerk behĂ€lt sich vor, diese Versandbedingungen fĂŒr zukĂŒnftige Bestellungen anzupassen, insbesondere wenn sich Versanddienstleister, Versandtarife, Liefergebiete, gesetzliche Anforderungen oder betriebliche AblĂ€ufe Ă€ndern.

FĂŒr eine bereits abgeschlossene Bestellung gelten grundsĂ€tzlich jene Versandbedingungen und Konditionen, die wirksam in den betreffenden Vertrag einbezogen wurden.


20. SCHLUSSBESTIMMUNG ZUM VERSAND

Lederwerk ist bestrebt, eine schnelle, sichere und professionelle Zustellung der bestellten Waren zu gewÀhrleisten.

Aktuell setzen wir hierfĂŒr insbesondere GO! Express ein.

Da Transportnetzwerke, Konditionen und verfĂŒgbare Dienstleister Änderungen unterliegen können, behĂ€lt sich Lederwerk vor, fĂŒr zukĂŒnftige Lieferungen jederzeit auf andere geeignete Versand-, Express-, Kurier-, Fracht- oder Speditionsunternehmen zurĂŒckzugreifen.

Bei großen, schweren, empfindlichen oder sperrigen Bauteilen kann die Zustellung insbesondere per Spedition oder Sonderfracht erfolgen.

Maßgeblich fĂŒr die jeweilige Bestellung sind die dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilten Versandkosten und Lieferbedingungen.